Bundesgericht stützt Berner Skandalurteil

Schlechte Nachrichten für Kleinanleger Hugo Rey: Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Berner Handelsgerichts vom August 2010 abgewiesen. Damit ist Reys juristischer Kampf gegen die Credit Suisse um Rückerstattung verlorener Gelder im Zusammenhang mit dem Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers zu Ende.

Schlechte Nachrichten auch für den Rechtsstaat: Das Bundesgericht stützt mit seinem Entscheid ein Urteil des Berner Handelsgerichts, das (wie bereits dargelegt) mehr als fragwürdig ist und als skandalös bezeichnet werden muss.

Mehr zum Entscheid des Bundesgerichts lesen Sie hier, sobald die schriftliche Begründung vorliegt. Dies dürfte in ein bis zwei Monaten der Fall sein.

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