FDP-Nationalrat Philipp Müller hat in der Dezembersession eine Interpellation zu den Widersprüchen zwischen offiziellem und internem Finma-Bericht eingereicht. Darin stellt er dem Bundesrat acht mehr als berechtigte Fragen.
Jetzt hat der Bundesrat Müllers Vorstoss beantwortet. Auf die acht Fragen gibt er null Antworten. Die lapidare Begründung:
Im Nachgang zur Veröffentlichung des vertraulichen internen Berichts vom 10. März 2009 durch die Zeitung «Der Sonntag» im November 2011 gelangte die GPK gemäss Auskunft der FINMA an die FINMA und ersuchte sie um Beantwortung detaillierter Fragen. Die Stellungnahme der FINMA an die GPK enthält vertrauliche, dem Amtsgeheimnis unterstehende Informationen und ist daher nicht öffentlich. Aus diesem Grund sieht auch der Bundesrat davon ab, die in der vorliegenden Interpellation aufgeworfenen Fragen materiell zu beantworten.
Die Möglichkeit, vielleicht per Öffentlichkeitsgesetz in den Besitz der erwähnten Finma-Stellungnahme zu gelangen, existiert leider nicht. Unter Artikel 2 steht:
Das Gesetz gilt nicht für die Schweizerische Nationalbank und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht.
Bleibt die Hoffnung auf die Geschäftsprüfungkommission (GPK), diese ist offenbar nach wie vor am Thema dran. Sollte auch die GPK nur zu nichtssagenden, geheimen Schlüssen kommen, drängt sich eine PUK auf. Immerhin sind beim Lehman Konkurs in der Schweiz 4 Milliarden Franken von 20’000 Anlegern verloren gegangen.
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