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Das Schweigen der
Danièle Wüthrich-Meyer
Im Nachgang zu den Ereignissen am Berner Handelsgericht im Fall Hugo Rey versus Credit Suisse (1, 2) habe ich im Februar dieses Jahres ein Auskunftsbegehren gestellt:
Im Rahmen des rechtlichen Gehörs wurden die Anwälte beider Parteien vom Handelsgericht umgehend um Stellungnahmen ersucht.
Seither sind acht Monate vergangen, eine Antwort ist das Handelsgericht bis jetzt schuldig geblieben. Auf mein Nachfragen im Juli schrieb Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer, ich könne in Woche 33 mit einer Antwort rechnen. Aber auch Woche 33 verstrich ohne ein Lebenszeichen von der Hochschulstrasse 17. Auf zwei weitere Nachfragen habe ich bis heute keine Rückmeldung erhalten.
Das Schweigen der Danièle Wüthrich-Meyer bzw. des Handelsgerichts ist – gelinde gesagt – unprofessionell. Aber kein Wunder: Wenn am Gericht Dokumente verschwinden, Urteile aufgrund falscher Dokumente gefällt werden und man sich später per Mail sogar noch in Widersprüche verstrickt (1), entsteht definitiv Erklärungsnotstand. Man darf gespannt sein, ob und wie Danièle Wüthrich-Meyer das Problem «lösen» wird.
So oder so: Die Vorgänge am Berner Handelsgericht sind ein Fall für die Justizkommission des Kantons. Ein Dossier ist in Vorbereitung und wird demnächst eingereicht – wenn möglich inklusive der Antwort des Gerichts auf mein Auskunftsbegehren. Wenns nicht anders geht, halt ohne.
Fortsetzung folgt …