Das Schweigen der
Danièle Wüthrich-Meyer

Im Nachgang zu den Ereignissen am Berner Handelsgericht im Fall Hugo Rey versus Credit Suisse (1, 2) habe ich im Februar dieses Jahres ein Auskunftsbegehren gestellt:

(…)

Ich habe die Aussage von Herrn Burkhalter, er habe einen teilweisen US-Bezug aus den Fondsunterlagen «nachvollziehen» können, mehreren Juristen vorgelegt. Die Rückmeldung ist immer die gleiche: Es ist unverständlich, welche Dokumente mit «Fondsunterlagen» angesprochen werden, wieso von «Fondsunterlagen» in der Mehrzahl die Rede ist und wie Sie einen US-Bezug für den 24.2.2005 aufgrund der offiziell zur Verfügung stehenden Dokumente «nachvollziehen» konnten. Zudem, so die Rückmeldung der Fachleute, sei «nachvollziehen» eine mehr als dürftige Grundlage für einen Entscheid.

Deshalb meine Bitte um Erklärung: Aufgrund welchen Papiers, aufgrund welcher Angaben in den Gerichtsunterlagen, konnten Sie einen für Herrn Rey am 24.2.2005 sichtbaren US-Bezug nachvollziehen? Was verstehen Sie unter «nachvollziehen»? Genügt «nachvollziehen» Ihrer Ansicht nach als Begründung eines Urteils?

(…)

Im Rahmen des rechtlichen Gehörs wurden die Anwälte beider Parteien vom Handelsgericht umgehend um Stellungnahmen ersucht.

Seither sind acht Monate vergangen, eine Antwort ist das Handelsgericht bis jetzt schuldig geblieben. Auf mein Nachfragen im Juli schrieb Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer, ich könne in Woche 33 mit einer Antwort rechnen. Aber auch Woche 33 verstrich ohne ein Lebenszeichen von der Hochschulstrasse 17. Auf zwei weitere Nachfragen habe ich bis heute keine Rückmeldung erhalten.

Das Schweigen der Danièle Wüthrich-Meyer bzw. des Handelsgerichts ist – gelinde gesagt – unprofessionell. Aber kein Wunder: Wenn am Gericht Dokumente verschwinden, Urteile aufgrund falscher Dokumente gefällt werden und man sich später per Mail sogar noch in Widersprüche verstrickt (1), entsteht definitiv Erklärungsnotstand. Man darf gespannt sein, ob und wie Danièle Wüthrich-Meyer das Problem «lösen» wird.

So oder so: Die Vorgänge am Berner Handelsgericht sind ein Fall für die Justizkommission des Kantons. Ein Dossier ist in Vorbereitung und wird demnächst eingereicht – wenn möglich inklusive der Antwort des Gerichts auf mein Auskunftsbegehren. Wenns nicht anders geht, halt ohne.

Fortsetzung folgt …

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