Das Schweigen der
Danièle Wüthrich-Meyer II:
Aufsichtsrechtliche Anzeige

Im Nachgang zu den Ereignissen am Berner Handelsgericht im Fall Hugo Rey versus Credit Suisse (1, 2, 3) habe ich am 27. Februar 2012 ein Auskunftsbegehren gestellt. Umgehend eröffnete Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer am 1. März 2012 formell ein Verfahren und ersuchte die Parteien im Rahmen des rechtlichen Gehörs schriftlich um Stellungnahmen. Der ehemalige Kläger, Hugo Rey, erklärte sich mit der Auskunftserteilung einverstanden. Wie die Credit Suisse reagierte, ist mir nicht bekannt.

Seither ist mehr als ein Jahr vergangen, eine Antwort ist das Handelsgericht bis jetzt schuldig geblieben. Auf mein Nachfragen im Juli 2012 schrieb Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer, ich könne in Woche 33 2012 mit einer Antwort rechnen. Woche 33 verstrich jedoch ohne ein Lebenszeichen von der Hochschulstrasse 17. Auf zwei weitere Nachfragen habe ich bis heute keine Rückmeldung erhalten. Selbst ein eingeschriebener Brief blieb unbeantwortet.

Indem Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer entgegen ihren Zusicherungen seit mehr als einem Jahr nichts von sich hören lässt, muss sich das Berner Handelsgericht nicht nur Rechtsverzögerung bzw. Rechtsverweigerung im Rechtssinne vorwerfen lassen. Es entsteht zudem der Eindruck, dass das Handelsgericht eine unangenehme Angelegenheit auszusitzen versucht.

Ich habe daher die Justizkommission des Kantons Bern um Eröffnung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens gegen Danièle Wüthrich-Meyer, die Handelsrichter Bernard Burkhalter und Urs Eugen Bircher sowie das Berner Handelsgericht ersucht. Das eingereichte Dossier finden Sie hier.

Fortsetzung folgt …

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