Das Schweigen der
Danièle Wüthrich-Meyer III:
(k)eine Antwort

Meine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer und das Berner Handelsgericht zeigt Wirkung. Genau ein Jahr nach dem versprochenen Termin legt Wüthrich-Meyer doch noch eine Antwort auf mein Auskunftsbegehren vom Februar 2012 im Fall Hugo Rey versus Credit Suisse vor.

Nur: Was lange währt, wird nicht zwingend gut. Wüthrich-Meyers Schreiben enthält nichts, das zur Klärung beiträgt. Die Oberrichterin verliert sich in Erklärungen, wieso sie nicht zu einer Erläuterung/Kommentierung des Urteils verpflichtet ist – dabei hatte ich nie um Erläuterung/Kommentierung des Urteils gebeten. Wüthrich-Meyers Exkurs dient einzig der Verschleierung meines tatsächlichen Anliegens: Eine Erklärung der nachträglichen, mehr als widersprüchlichen Aussagen von Handelsrichter Bernard Burkhalter (siehe unten und 1, 2, 3).

Wüthrich-Meyer schreibt in ihrer Antwort:

1. (…) Stefan Schaer ist kein akkreditierter Journalist und hat an den erwähnten Gerichtsverhandlungen nicht teilgenommen.

Das ist erstens unwesentlich und zweitens falsch. An der öffentlichen Urteilsverkündung vom 25. August 2010 war ich dabei, was aus vorhergehenden Blogeinträgen ersichtlich sein dürfte.

6. Stefan Schaer begründet sein Gesuch nicht. (…)

Der «nicht akkreditierte Journalist» fragt sich, wieso Danièle Wüthrich-Meyer auf ein unbegründetes Gesuch überhaupt eingestiegen ist.

7. Soweit Stefan Schaer um Erläuterung des erstinstanzlichen Urteils des Handelsgerichts vom 25. August 2010 ersucht, ist folgendes festzuhalten: Die im Zeitpunkt der Urteilsfällung durch das Handelsgericht anwendbare Zivilprozessordnung kennt das Institut der Erläuterung nicht. (…)

Wie gesagt: Ich habe nie um Erläuterung des erstinstanzlichen Urteils gebeten. Ich habe um Erläuterung der nachträglich gemachten Aussagen von Handelsrichter Bernard Burkhalter gebeten. Wüthrich-Meyer erwähnt meine Fragen zwar, geht aber mit keinem Wort darauf ein. Im Gegenteil: Sie kümmert sich weiter um die Beurteilung, zu was ich berechtigt bin.

8. Soweit Stefan Schaer um Kommentierung des Urteils ersucht, ist darauf hinzuweisen, dass die Gerichtsbehörden ihre Urteile nicht kommentieren dürfen. (…)

Siehe oben …

 8. (…) Eine derartige Kommentierung rechtfertigt sich in casu um so weniger, als dass die öffentliche Urteilsberatung vom 25. August 2010 vor gut 50 Zuschauern stattgefunden hat, darunter 8 Journalisten (5 davon nicht akkreditiert).

Will Wüthrich-Meyer mit dieser Aussage suggerieren, dass ihre Arbeit durch die Anwesenden genügend «kontrolliert» worden ist? Das kann eigentlich nicht ihr Ernst sein. Denn keiner der Anwesenden, ich inklusive, konnte im Moment der Urteilsverkündung wissen, dass die vom Handelsgericht als Beweismaterial vorgelegten Unterlagen offensichtlich falsch waren und die richtigen Unterlagen verschwunden sind.

14. (…) Darüber hinaus sei angefügt, dass das anvisierte Ziel des Journalisten offensichtlich von verletzten subjektiven Gefühlen des damaligen Klägers geleitet ist (…)

Diese Aussage ist einfach nur peinlich für eine Oberrichterin, die auf der Sachebene argumentieren sollte. Danièle Wüthrich-Meyer übt zwar mit ihrem Amt eine Kontrollfunktion aus, schätzt es aber wie so viele andere (Finma, GPK) gar nicht, wenn sie selbst kontrolliert wird.

Die Ausgangslage

Bei der von mir beantragten Auskunft ging es einzig um die Erläuterung einer Aussage von Handelsrichter Bernard Burkhalter, die dieser nachträglich schriftlich gemacht hatte.

Bernard Burkhalter hätte auf meine schriftlichen Anfragen nicht zu reagieren brauchen, er hätte das meines Erachtens skandalöse Urteil gegen Hugo Rey nicht kommentieren müssen. Er hat es aber getan und mit seiner Aussage …

Das Datum 03. Jul. 2009 15.00, auf Factsheet KAB 14, ist das Ausdruckdatum. Aus Fondsunterlagen Activest TotalReturn konnte ich einen teilweisen US-Bezug am 24.2.2005 nachvollziehen.

… ein erhebliches Problem geschaffen. Burkhalter gibt nämlich zu, dass er bemerkt hat, dass das fragliche, entscheidende Factsheet nicht aus dem Jahr 2005 stammt und somit als Beweismittel untauglich ist. Und er gibt zu, dass er den US-Bezug nicht definitiv gesehen hat, sondern nur nachvollziehen konnte. Burkhalter bestätigt damit, dass das Urteil des Handelsgerichts jeder Grundlage entbehrt.

Ein krasser Lapsus, den Danièle Wüthrich-Meyer mit ihrer Reaktion noch verschlimmerte. Knappe 40 Minuten nach Burkhalters «Geständnis» erhielt ich nämlich Post von der Oberrichterin:

Ich bestätige Ihnen den Inhalt der Email von Handelsrichter, Herrn Burkhalter. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass Ihre Vorwürfe mindestens teilweise strafrechtlicher Natur sind und vom Schutz der Pressefreiheit nicht mehr ohne weiteres erfasst werden.

Im Klartext heisst das: Entweder (im weniger schlimmen Fall) haben sich Danièle Wüthrich-Meyer, Bernard Burkhalter und Urs Eugen Bircher vollkommen blind und naiv auf die von der Credit Suisse eingereichten untauglichen Dokumente gestützt, oder sie haben sich (und danach siehts nach den beiden Mails aus) der Irreführung schuldig gemacht.

Meine Bitte um Erläuterung von Bernard Burkhalters Aussage ist also durchaus berechtigt. Danièle Wüthrich-Meyer sieht das offensichtlich anders und schweigt dazu beharrlich.

Fortsetzung folgt …

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