Am Berner Handelsgericht sind im Prozess Hugo Rey versus Credit Suisse falsche Factsheets als Beweise präsentiert worden und wichtige Dokumente verschwunden. Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer und die beiden Handelsrichter Bernard Burkhalter und Urs Eugen Bircher müssen sich entweder Blindheit und Naivität oder Irreführung und Dokumentenunterschlagung vorwerfen lassen.
Jetzt, da der Fall Hugo Rey versus Credit Suisse mit dem Entscheid des Bundesgerichts zu einem juristischen Ende gekommen ist, geht der Fokus zurück auf die Vorfälle am Handelsgericht Bern. Der Fokus richtet sich auf das Verhalten von Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer und der beiden Handelsrichter Bernard Burkhalter (Leiter Region Bern der Berner Kantonalbank) und Urs Eugen Bircher (Fürsprecher).
Die meisten, die am 25. August 2010 an der öffentlichen Urteilsberatung im Obergericht Bern teilgenommen haben, erinnern sich gut an die Szene: Bernard Burkhalter präsentierte geradezu triumphierend das Beweismittel, das Hugo Rey das Genick brach – die Beschreibung (Factsheet) eines Produkts, das Rey im Februar 2005 erstanden hatte. Auf dem Factsheet sei zu sehen, so Burkhalter, dass das Produkt 8,21% US-Anteile enthalte. Reys Inkonsequenz sei damit bewiesen. Dieser habe im gleichen Moment, in dem er von seinem Berater «0,0% USA» gefordert habe, ein Papier mit US-Bezug erstanden. Reys Anweisung sei damit hinfällig geworden und der Verkauf von Lehman-Papieren im Wert von 50’000 Franken am 2. November 2007 habe dem Anlegerprofil Reys entsprochen. Der Kundenberater der CS habe keinen Fehler begangen.
Irreführung?
Damit war der Fall klar, Hugo Reys Klage um Rückerstattung der verlorenen 50’000 Franken wurde abgewiesen. Das Problem: Burkhalter «bewies» Reys Inkonsequenz mit einem Dokument, das offensichtlich untauglich ist. Das Factsheet …
- … ist mit «3. Juli 2009» datiert. Es kann also unmöglich jenes Dokument sein, das Hugo Rey am 24. Februar 2005 erhalten hat.
- … enthält sehr prominent das neue Credit Suisse-Logo, das die Bank erst im Januar 2006 eingeführt hatte. Das Papier kann also unmöglich aus dem Jahr 2005 stammen.
- … enthält detaillierte Angaben über die Zusammensetzung des gekauften Produkts – es sieht offensichtlich anders aus als Factsheets aus dem Jahr 2005. Der Grund: Am 1. Januar 2007 sind die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung für sogenannte «Vereinfachte Prospekte für Strukturierte Produkte» in Kraft getreten (vgl. Kollektivanlagengesetz und Kollektivanlagenverordnung).
Das alles müsste Bernard Burkhalter, Bankfachmann und Kundenberater, bemerkt beziehungsweise gewusst haben. Trotzdem hat das Handelsgericht das falsche Factsheet als Beweis verwendet und sein Urteil damit begründet. Weshalb? Bernard Burkhalter erklärt aufgrund meiner schriftlichen Anfrage per Mail:
Das Datum 03. Jul. 2009 15.00, auf Factsheet KAB 14, ist das Ausdruckdatum. Aus Fondsunterlagen Activest TotalReturn konnte ich einen teilweisen US-Bezug am 24.2.2005 nachvollziehen.
Besten Dank für diese Aussagen, Herr Burkhalter. Damit bestätigt der Handelsrichter nämlich, dass er bemerkt hat, dass das Factsheet nicht aus dem Jahr 2005 stammt. Und er gibt zu, dass er den US-Bezug nicht definitiv gesehen hat, sondern nur nachvollziehen konnte. Wie kann man auf dieser Basis ein Urteil fällen, Herr Burkhalter?
Der Witz an der Geschichte: Knappe 40 Minuten, nachdem Burkhalter zwei grobe Fehler eingeräumt hat, kommt die schriftliche «Autorisierung» von Oberrichterin Danièle Wüthrich-Meyer, inklusive Einschüchterungsversuch:
Ich bestätige Ihnen den Inhalt der Email von Handelsrichter, Herrn Burkhalter. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass Ihre Vorwürfe mindestens teilweise strafrechtlicher Natur sind und vom Schutz der Pressefreiheit nicht mehr ohne weiteres erfasst werden.
Besten Dank für dieses Mail, Frau Wüthrich-Meyer.
Im Klartext: Entweder (im weniger schlimmen Fall) haben sich Bernard Burkhalter, Danièle Wüthrich-Meyer und Urs Eugen Bircher vollkommen blind und naiv auf die von der Credit Suisse eingereichten untauglichen Dokumente gestützt, oder sie haben sich (und danach siehts nach der Mail von Bernard Burkhalter aus) der Irreführung schuldig gemacht.
Dokumentenunterschlagung?
Umso unverständlicher beziehungsweise verwerflicher ist das Verhalten, wenn man bedenkt, dass dem Gericht die Originalunterlagen von Hugo Rey aus dem Jahr 2005 eigentlich vorlagen. Reys damaliger Anwalt, Matthias Schwaibold, hatte zwar unterlassen, diese einzureichen. Aber: Hugo Rey brachte die Papiere (das heisst drei Factsheets, eine Produktebeschreibung und eine Kundendokumentation), anhand derer ihm sein Kundenberater die Anlagen erklärt und als USA-frei deklariert hatte, am 2. Juni 2010 für den Prozess mit ins Gericht und legte sie vor sich auf den Richtertisch. Bernard Burkhalter tat, was in solchen Fällen wichtig und richtig ist: Er nahm die Unterlagen an sich. Diesen Vorgang bestätigen mehrere, von einander unabhängige Zeugen.
Die Zeugen bestätigen auch, dass der Handelsrichter alle fünf Dokumente an sich genommen hat. Burkhalters Aussage, die er mir gegenüber notabene erst nach Rücksprache mit Wüthrich-Meyer gemacht hat, er habe am Richtertisch nur die Kundendokumentation eingezogen, ist nicht glaubwürdig. Wieso sollte er ausgerechnet die viel interessanteren Original-Factsheets, auf denen notabene handschriftliche Notizen von Reys Kundenberater zu sehen sind, liegen lassen? Wieso sollten ihn ausgerechnet jene Dokumente nicht interessieren, die offensichtlich anders aussehen als die von der CS eingereichten Unterlagen?
Meines Erachtens «beweismässig erstellt» ist: Bernard Burkhalter hat alle Original-Dokumente von Hugo Rey an sich genommen. Diese wurden aber weder zur Urteilsfindung beigezogen noch sind sie in den Gerichtsakten zu finden. Trotz mehrmaliger Nachfrage von Reys neuem Anwalt und von Journalisten waren und sind die Factsheets nicht mehr auffindbar. Auch in diesem Fall bleiben zwei Interpretationsoptionen, eine negative und eine sehr negative: Entweder gehen am Handelsgericht Bern schlicht und einfach Dokumente verloren, oder Burkhalter, Wüthrich-Meyer und Bircher haben die Unterlagen verschwinden lassen.
«Keine USA-Anlagen unter Bush»
Zu guter Letzt der Hinweis auf einen weiteren interessanten Umstand: Aufgrund eines Beschlusses des Zürcher Obergerichts vom 1. Oktober 2011 (in einem anderen Fall) musste die Credit Suisse in der Zwischenzeit die Protokolle der Anlagegespräche zwischen Hugo Rey und seinem Kundeberater herausrücken. Leider zu spät, um damit noch Einfluss auf Gerichtsentscheide zu nehmen. Das Protokoll zeigt: Reys Kundenberater hatte sehr wohl verstanden, dass die Weisung «0,0% USA» nicht nur für den 24. Februar 2005 galt. Der CS-Mann hatte notiert:
keine osteuropa und keine USA-Anlagen unter Bush > kundenwunsch
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